Ihr Reha-Antrag

Was bedeutet Rehabilitation?

Geändert am 25.05.2013 veröffentlicht in Ihr Reha-Antrag

  

Rehabilitation (Wiederherstellung/Wiedereingliederung) soll nach körperlicher oder psychischer Beeinträchtigung wie beispielsweise schwerer körperlicher Krankheit, Operationen, Unfallfolgen, psychosomatischen Erkrankungen, etc. den Gesundheitszustand verbessern, wieder herstellen oder erhalten, um eine Rückkehr in das Erwerbsleben bzw. die Teilhabe am aktiven, gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Habe ich Anspruch auf eine Rehamaßnahme?

Geändert am 25.05.2013 veröffentlicht in Ihr Reha-Antrag

  

Ein Anspruch auf stationäre Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (§ 40 Abs. 2 SGB V) besteht dann, wenn Leistungen der ärztlichen Behandlung oder ambulante Rehamaßnahmen nicht mehr ausreichen, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, eine Verschlimmerung der Krankheit zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Eine Rehamaßnahme können Sie erhalten, wenn Ihre Erwerbstätigkeit erheblich gefährdet oder gemindert ist und beispielsweise eine Frühverrentung droht.

Voraussetzung für die Durchführung einer Rehamaßnahme ist der von Ihnen gestellte Reha-Antrag!

Wie und wo kann ich meinen Anspruch anmelden?

Geändert am 25.05.2013 veröffentlicht in Ihr Reha-Antrag

  

Ein Antrag auf Rehabilitation (im Folgenden kurz "Reha-Antrag" genannt) ist der erste Schritt dazu, eine Rehamaßnahme einzuleiten.

Das Formular: der Reha-Antrag

Geändert am 25.05.2013 veröffentlicht in Ihr Reha-Antrag

  

Das Antragsformular des Reha-Antrags erhalten Sie von Ihrem zuständigen Kostenträger. Diese sind die Deutschen Rentenversicherungen (ehemals BfA/LVA) oder Gesetzlichen Kran-kenkassen, die Gesetzliche Unfallversicherung, Kriegsopferfürsorge oder Sozialämter (Hartz IV-Empfänger). Wer von diesen Institutionen die Kosten Ihrer Rehamaßnahme letztlich übernimmt, hängt von den Behandlungszielen und Krankheitsursachen sowie Ihrer persönlichen Lebenssituation ab. Ebenso ist von Bedeutung, ob ein Unfall/Wegeunfall/Arbeitsunfall oder eine berufsbedingte Erkrankung vorliegt. Bei Erwerbstätigen ist dies meist der Rentenversicherungsträger (DRV Bund, DRV Knappschaft-Bahn-See, Rentenversicherungsträger der Länder, etc.). Bei Rentnern, Erwerbslosen oder Familienversicherten ist meist die Gesetzliche Krankenversicherung (Krankenkasse) zuständig. Bei einem gesundheitlichen Schaden in Folge eines Arbeits- oder Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit treten die Berufsgenossenschaften ein.

Wie stelle ich meinen Reha-Antrag?

Geändert am 25.05.2013 veröffentlicht in Ihr Reha-Antrag

  

Besprechen Sie Ihr Anliegen mit Ihrem Haus- oder Facharzt, bei welchem Sie in Behandlung sind und der Ihre gesundheitlichen Problemstellungen kennt. Dieser ist mit der Beantragung vertraut und wird Sie bei der Antragstellung unterstützen und beraten sowie darüber hinaus ein den Antrag unterstützendes, befürwortendes Gutachten erstellen, welches dem Reha-Antrag beigefügt wird. Somit beseht der Reha-Antrag also aus 3 Teilen: Der Reha-Antrag als solcher, einer Selbstauskunft und der Befürwortung Ihres Arztes.

Der Kostenträger: Wer ist für meinen Reha-antrag zuständig?

Geändert am 25.05.2013 veröffentlicht in Ihr Reha-Antrag

  

Ihr Hausarzt- oder Facharzt kennt die richtige Zuständigkeit und wird den ausgefüllten Reha-Antrag abschließend an den zuständigen Kostenträger zur Prüfung und Genehmigung einreichen.