Das Antragsformular des Reha-Antrags erhalten Sie von Ihrem zuständigen Kostenträger. Diese sind die Deutschen Rentenversicherungen (ehemals BfA/LVA) oder Gesetzlichen Kran-kenkassen, die Gesetzliche Unfallversicherung, Kriegsopferfürsorge oder Sozialämter (Hartz IV-Empfänger). Wer von diesen Institutionen die Kosten Ihrer Rehamaßnahme letztlich übernimmt, hängt von den Behandlungszielen und Krankheitsursachen sowie Ihrer persönlichen Lebenssituation ab. Ebenso ist von Bedeutung, ob ein Unfall/Wegeunfall/Arbeitsunfall oder eine berufsbedingte Erkrankung vorliegt. Bei Erwerbstätigen ist dies meist der Rentenversicherungsträger (DRV Bund, DRV Knappschaft-Bahn-See, Rentenversicherungsträger der Länder, etc.). Bei Rentnern, Erwerbslosen oder Familienversicherten ist meist die Gesetzliche Krankenversicherung (Krankenkasse) zuständig. Bei einem gesundheitlichen Schaden in Folge eines Arbeits- oder Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit treten die Berufsgenossenschaften ein.