Klinik A-Z

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Medikamente

Es wird dringend darauf hingewiesen, dass bei Einahme bestimmter Medikamente (insbesondere Psychopharmaka) die Reaktionsfähigkeit vermindert und somit das Lenken von Kraftfahrzeugen nicht erlaubt ist. Auch kann es zu Unverträglichkeitsreaktionen in Verbindung mit Alkohol kommen. Besprechen Sie bitte in jedem Fall mit Ihrem Arzt, ob Autofahren für Sie im Moment gestattet werden kann.
Medikamente die Sie ständig Einnehmen bitte von zu Hause in ausreichender Menge mitbringen.

Mitwirkungspflicht

Bitte beachten Sie, dass mit der Gewährung einer stationären Behandlung durch Ihren Kostenträger nach § 60 ff. SGB I eine "Mitwirkungspflicht des Leistungsberechtigten" verbunden ist. Nicht gesundheitsgerecht verhält sich, wer z.B. ärztliche Verordnungen nicht befolgt, therapeutische Anwendungen ohne Grund ausfallen lässt, die Hausordnung missachtet und entsprechenden Belehrungen gegenüber uneinsichtig ist.