Habe ich Anspruch auf eine Rehamaßnahme?
Ein Anspruch auf stationäre Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (§ 40 Abs. 2 SGB V) besteht dann, wenn Leistungen der ärztlichen Behandlung oder ambulante Rehamaßnahmen nicht mehr ausreichen, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, eine Verschlimmerung der Krankheit zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Eine Rehamaßnahme können Sie erhalten, wenn Ihre Erwerbstätigkeit erheblich gefährdet oder gemindert ist und beispielsweise eine Frühverrentung droht.
Voraussetzung für die Durchführung einer Rehamaßnahme ist der von Ihnen gestellte Reha-Antrag!


