Bei Ablehnung (Nichtbewilligung) Ihres Reha-Antrages haben Sie die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung Widerspruch einzulegen. Wichtig ist hierbei, dass der Widerspruch schriftlich und innerhalb eines Monats nach Erhalt der Ablehnung beim Kostenträger eingelegt werden muss. Auch hierbei ist es ratsam, das Gespräch mit Ihrem behandelnden Hausarzt bzw. Facharzt zu suchen, der Sie bei Ihrem Widerspruch unterstützen wird. Die Praxis zeigt, dass auf eingelegte Widersprüche verschiedentlich auch Bewilligungen erfolgen. Verbleibt es jedoch nach erneuter Antragsprüfung bei der Ablehnung, steht Ihnen als letztes Mittel der Wahl der Weg vor das Sozialgericht offen.